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[Translate to German:] Parkplatzvergabe an Mitarbeitende: Was es zu beachten gilt
/ Was muss beachtet und eingehalten werden?

Kriterien für die Parkplatzvergabe in Unternehmen

Bist Du heute Morgen extra etwas früher losgefahren, weil Du die obligatorischen zehn Minuten für die Parkplatzsuche rund ums Büro einplanen musstest? Oder weil Du vor anderen frühzeitig auf den Unternehmensparkplatz fahren wolltest, um sicher zu sein, einen Platz zu erhalten? Damit wärst Du nicht allein. Für viele Mitarbeitende gehört es zum ungewollten morgendlichen Ritual. Die Parkplatzvergabe in Unternehmen stellt eine Herausforderung dar, deren Komplexität mit der Zahl der Mitarbeitenden steigt. Dabei gibt es Lösungen, die eine Vergabe von Parkplätzen in Unternehmen erheblich erleichtern würde.

 

Rechtliche Vorschriften für die Verteilung von Parkplätzen

Zunächst ein Blick auf die aktuelle Sachlage und die Frage: Besteht für Mitarbeitende ein gesetzlicher Anspruch auf einen Parkplatz? Die simple und zugleich eindeutige Antwort lautet: Nein. Lediglich eine Situation entkräftet diesen Grundsatz: Sollte der Arbeitsplatz so gelegen sein, dass er nicht mit Mitteln des ÖPNV erreicht werden kann, muss ein Arbeitgeber für die Bereitstellung von Parkplätzen sorgen. 

Viele Unternehmen stellen unabhängig davon jedoch freiwillig Parkplätze zur Verfügung. Zum einen, weil oft ein Großteil der Belegschaft weiterhin mit dem Auto anreist und durch einen Parkplatz ein pünktlicher Arbeitsbeginn ermöglicht wird. Zum anderen gelten Parkplätze aus Sicht von Arbeitnehmenden durchaus als Benefit, weil dadurch eine stressfreie Anreise und ein sicheres Abstellen des Fahrzeugs ermöglicht wird.

 

Wer hat Mitspracherecht bei der Parkplatzvergabe in Unternehmen?

Sofern vorhanden, hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Vergabe von Parkplätzen und muss entsprechend in diese Thematik einbezogen werden. Zudem fällt die Parkplatzvergabe unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Frauen kann ein Vorzug für Parkplätze gewährleistet werden, die den Weg zur Arbeitsstelle verkürzen und gut beleuchtet sind, sprich eine erhöhte Sicherheit ermöglichen. 

Im Falle von schwerbehinderten Arbeitnehmenden muss oft der Einzelfall betrachtet werden. Diese haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Arbeitsumgebung, die barrierefrei gestaltet ist, was auch zur Schaffung von entsprechenden Parkplätzen führen kann, sofern sie nicht vorhanden sind.

 

Die drei klassischen Vergabeprinzipien von Stellplätzen

Je nach Unternehmensgröße ist die Gewichtung der nachfolgenden Prinzipien sicherlich anders verteilt – grundsätzlich finden sie jedoch die häufigste Anwendung:

Vergabe auf Basis der Zugehörigkeitsdauer
Treue muss belohnt werden. Wer lange in einem Unternehmen verbleibt, erhält mit der Zeit Anspruch auf einen Parkplatz – länger im Betrieb, desto kürzer die Wege zum Arbeitsplatz. 

Vergabe auf Basis der Hierarchie
Je höher die Position im Unternehmen, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, einen Parkplatz gestellt zu bekommen. Die Vergabe nach diesem Prinzip ist kein Verstoß gegen das AGG.

Vergabe auf Basis der Ankunft
Hier gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Je früher der Arbeitsbeginn desto höher die Wahrscheinlichkeit einen der Parkplätze nutzen zu können. 

Schlussendlich haben alle diese Herangehensweisen ein gemeinsames Problem: Sie sind starr in der Vergabe und die Auslastung der Parkfläche schwankt stark. Insbesondere fest vergebene Parkplätze bleiben oft leer, wenn Personen z. B. im Urlaub oder auf Dienstreise sind oder remote arbeiten. Die Mitnutzung wird dann evtl. unter den Mitarbeitenden ausgehandelt, aber eine Dauerlösung, die den vor Ort herrschenden Parkdruck einbezieht, ist es auch nicht.

 

Wechsel auf digitales Parkraummanagement verschafft Abhilfe

Genau an diesem Punkt setzt parkoneer an, um durch Dynamisierung das Parken auf privaten Flächen gerechter zu gestalten und Auslastungsschwankungen zu minimieren. Weiterführende Informationen erhältst Du auf unserer Seite zum Office Parken & Mitarbeiterparken.
 

 

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