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Die Zufahrtskontrolle soll einfach und smart sein. Was bietet sich da Besseres an, als den Einlass über das Alleinstellungsmerkmal eines jeden Fahrzeugs zu regeln: das Nummernschild.
Würdest Du beim Befahren und Verlassen von Parkflächen auch am liebsten ohne weitere Aktion, wie dem Ziehen von Parktickets, bequem durchfahren wollen? Genau das macht Kennzeichenerkennung möglich! Zusätzlich bietet sie weitere Vorteile, die das Parken angenehmer gestalten: 1. Der Verkehrsfluss an Ein- und Ausfahrt ist deutlich höher, weil niemand mehr stoppen muss. So kommst Du schnell ins Parkhaus und auch wieder heraus 2. Du benötigst keine zusätzlichen Identifikationsmittel, wie z. B. Parktickets. Das spart insgesamt Zeit (für Parkende) und Geld (für Parkflächenbetreiber*innen). Zudem schont es die Umwelt, da die Ausgabe von Parktickets eingespart wird.
Die reibungslose Ein- und Ausfahrt via Nummernschilderkennung funktioniert mithilfe einer sogenannten ANPR- bzw. LPR-Kamera. ANPR und LPR sind Abkürzungen für englische Begriffe: „Automatic Number Plate Recognition“ bzw. „Licence Plate Recognition“. Je Ein- und Ausfahrt wird üblicherweise eine Kamera installiert. Der Kamerablickwinkel wird so ausgerichtet, dass der Fokus der Kamera perfekt auf dem Nummernschild des Fahrzeugs liegt. Durch Induktionsschleifen im Boden bekommt die Kamera ein Signal und im Hintergrundsystem wird das Nummernschild als numerische bzw. alphanumerische Zeichenfolge verarbeitet. Bei fachgerechter Installation liegen die Erkennungsraten so hoch, dass nahezu jedes Kennzeichen erfasst wird. Durch zusätzliche Maßnahmen, wie der Minimierung von Störeinflüssen, können die Erkennungsraten weiter optimiert werden.
Bei der parkoneer Lösung erhalten die Parkberechtigten zudem einen QR-Code, mit dem sie einfahren können, falls das Kennzeichen einmal nicht gelesen werden sollte. Dadurch stellen wir sicher, dass alle Parkberechtigten auch wirklich auf die Parkfläche gelangen.
Nach der Erfassung des Kennzeichens an der Einfahrt wird die erkannte Zeichenfolge (z.B. MG SB 1872) mit einer Datenbank abgeglichen. Hier können zwei Fälle unterschieden werden: das Kennzeichen ist bekannt oder das Kennzeichen ist unbekannt. Der erste Fall tritt ein, wenn das Kennzeichen bereits vorregistriert ist, d.h. einem bekannten Parkenden zugewiesen ist. Der zweite Fall tritt ein, wenn jemand entweder nicht berechtigt ist auf der Parkfläche zu parken oder ein sogenannter Spontan-Parkender ist.
Die vorherige Reservierung von Kennzeichen macht vor allem in Systemen mit digitalem Parkraummanagement und dynamisch genutzter Stellfläche Sinn – wie parkoneer eines ist. So können z.B. im Bereich des Office Parkens die Kennzeichen der Mitarbeitenden hinterlegt werden. Dadurch erhalten sie freie Zufahrt und benötigen kein weiteres Erkennungsmerkmal wie eine Parkkarte. Wird die Parkfläche zusätzlich für weitere Nutzende freigegeben, beispielsweise für Anwohnende, können diese ihr Kennzeichen registrieren und die Parkfläche ebenfalls nutzen. Auf diese Weise wird die Parkfläche dynamischer genutzt und effizienter ausgelastet.